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LASIK für Piloten-Tauglichkeit

In kaum einem Gebiet herrschen so strenge Anforderungen an das Sehvermögen wie in der Luftfahrt. Piloten müssen vor der Ausbildung eine Tauglichkeitsprüfung in einem flugmedizinischen Zentrum absolvieren und mit gutem Ergebnis bestehen. Im Vorwege einer Pilotenausbildung kann eine LASIK-Behandlung das notwendige Sehvermögen herstellen, um die in der Prüfung geforderten Werte zu erreichen. 

Hierbei ist zu beachten, dass nach den Vorschriften nicht jede Fehlsichtigkeit per LASIK behandelt werden darf und dass eine Tauglichkeitsprüfung erst 12 Monate nach einer LASIK-Behandlung bzw. einem refraktiv-chirurgischen Eingriff erfolgen darf. Insofern eignet sich das LASIK-Verfahren besonders für junge Menschen, die von einer Pilotenkarriere träumen und noch vor der Pilotenausbildung stehen. 

Hierbei ist es wichtig, dass Sie sich einem erfahrenen LASIK-Experten anvertrauen, der Sie umfassend und ehrlich berät. Im Augenlaserzentrum Ballindamm werden Sie schon in der Voruntersuchung von demselben, langjährig erfahrenen LASIK-Chirurgen betreut, der bei Ihnen auch die LASIK-OP durchführen wird. So stellen wir sicher, dass schon bei der LASIK Voruntersuchung die maximale Beratungsqualität und Sicherheit geboten wird. Es geht schließlich um Ihren weiteren Lebensweg!  

LASIK im Augenlaserzentrum Ballindamm

  • Transparente und Piloten-erfahrene LASIK-Beratung 
  • Chance auf eine Leben ohne Brille und Kontaktlinsen
  • Modernste Augenlasertechnologie und Computerdiagnostik
  • Femtosekundenlaser für maximale Sicherheit und Präzision
  • Wellenfrontanalyse für bestmögliche Ergebnisse
  • Beratung, Untersuchung und LASIK Durchführung durch langjährig erfahrenen LASIK Augenchirurgen

Anforderungen an das Sehvermögen von Piloten

Eine kurze Zusammenfassung aus den „Bestimmungen über die Anforderungen an die Tauglichkeit des Luftfahrtpersonals (JAR-FCL 3)“ für Berufspiloten (Klasse 1)*: 

  • Fernvisus: 0,7 einseitig, 1,0 beidseitig (mit oder ohne Korrektur), 
    Grenzwerte für die unkorrigierte Sehschärfe sind nicht festgelegt.
  • Refraktionsfehler (Erstuntersuchung): +5 bis –6 dpt nicht nicht überschritten werden
  • Astigmatismus (Erstuntersuchung): max. 2 dpt
  • Sehhilfen: Wird eine Anforderung an das Sehvermögen nur mit einer Sehhilfe erfüllt, müssen Brille oder Kontaktlinsen eine bestmögliche Korrektur darstellen, gut vertragen und für fliegerische Zwecke geeignet sein. Werden Kontaktlinsen getragen, dürfen diese nur monofokal sein und lediglich eine Korrektur des Fernvisus aufweisen.

Unverbindlich persönlich informieren lassen

Sie interessieren sich für das Augenlasern im Augenlaserzentrum Ballindamm? 
Wir beraten Sie gern und freuen uns über Ihre Anfrage!

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* Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich in der für Sie geltenden, aktuellen Dienstvorschrift und bringen Sie diese zur LASIK Voruntersuchung mit.